Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zu-schuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbst-ständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, stellt die Bundesregierung umfassen-de Unterstützung bereit. Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert und sind nun bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert worden. Die Hilfen wurden dabei nochmals erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Für Soloselbstständige wurde die Neustarthilfe ebenfalls als Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 verlängert.

Künftig werden Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgebracht werden, denen Zahlungsunfähigkeit droht.

Links:

Bundesfinanzministerium – Überbrückungshilfe verlängert und erweitert

Bundesfinanzministerium – Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)