Schlagwortarchiv für: SARS-CoV-2

150 Kolleginnen und Kollegen der rechts- und steuerberatenden Berufe interessierten sich am 30. Mai 2023 für einen Vortrag unseres Kollegen Michael Neugebauer zum Thema „Liquidation – professionelle und  ordnungsgemäße Abwicklung eines Unternehmens“. In Zusammenarbeit mit der Teletax GmbH, dem Online-Fortbildungsanbieter der Deutschen Steuerberaterverbände, hatten wir zu einem entsprechenden Online-Seminar mit dem Schwerpunkten rechtliche Grundlagen, typischer Ablauf einer Liquidation einer GmbH und bilanzielle Behandlung wichtiger Fragen im Zusammenhang mit einer Liquidation eingeladen. Obwohl der Vortrag unmittelbar nach dem langen Pfingstwochenende stattfand, war die Resonanz außerordentlich gut. Dass das Thema aktuell von großen Interesse ist zeigten auch die zahlreichen Fragen der Teilnehmer*innen die während und nach dem Vortrag umfassend beantwortet wurden. Der Vortrag ist als On-Demand-Video noch bei der Teletax GmbH verfügbar: https://teletax.de/produkt/die-liquidation-2/.

 

 

Erweiterung der Darlegungsmöglichkeit im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2022 ein Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht, in dem er die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, gestützt auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“, als zulässig erachtet (Rz. 14 des Urteils). Der BGH führt insofern aus, dass Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann.

Damit weicht der II. Senat von der gängigen Rechtsprechung ab, die bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung im zweiten Prüfungsschritt eine „Liquiditätsbilanz“ fordert, d. h. die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen und anschließend eine Quotierung der sog. Aktiva I und Aktiva II zu den sog. Passiva I und Passiva II.

 

 Urteil vom 01.08.2022

 

 

TERMIN: Mittwoch, 12.10.2022 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

10. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt

Zum 10.Mal findet der Thüringer Tag nun statt. Wir begrüßen in diesem Jahr in Erfurt erneut Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.

Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Steigerwaldstadion – Parksaal

Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

TERMIN: Mittwoch, 13.10.2021 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

9. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt

Im Eiltempo haben Bundestag und Bundesrat die Modernisierung des Insolvenzrechts und des Sanierungsrechts in den letzten Monaten seit der vorangegangenen Tagung vollzogen. Wir begrüßen in diesem Jahr auf der nunmehr 9. Tagung in Erfurt u.a. erstmals Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.

Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Steigerwaldstadion – Parksaal

Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

 

Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens so lange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den
Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.

Links:

Urteil des II. Zivilsenats vom 27.7.2021 – II ZR 164/20 – (bundesgerichtshof.de)

 

 

Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zu-schuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbst-ständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, stellt die Bundesregierung umfassen-de Unterstützung bereit. Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert und sind nun bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert worden. Die Hilfen wurden dabei nochmals erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Für Soloselbstständige wurde die Neustarthilfe ebenfalls als Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 verlängert.

Künftig werden Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgebracht werden, denen Zahlungsunfähigkeit droht.

Links:

Bundesfinanzministerium – Überbrückungshilfe verlängert und erweitert

Bundesfinanzministerium – Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

Das gesamte Team der FRH | Rechtsanwälte Fachanwälte gratuliert zur Verleihung des Fachanwaltstitels „Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“

 

Frau Rechtsanwältin Josephine Walther wurde mit Wirkung vom 04.01.2021 durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“ verliehen. Grundlage war das positive Votum des Fachanwaltsausschusses für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

 

Wie schon in den Jahren zuvor hielt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dirk Götze den Workshop „Aktuelles aus den Verfahren der natürlichen Personen/Verbraucher“ mit folgenden Schwerpunkten:

1. Verfahrensfragen
2. Schuldenbereinigungsverfahren
3. Restschuldbefreiung
4. Insolvenzmasse
5. Auskunftsansprüche des Verwalters/Treuhänders
6. Pflichten des Schuldners
7. Pfändung – Vollstreckung
8. Leistungen im Insolvenzverfahren

Das Lehrgangsmaterial finden Sie hier:

 

Unter Einhaltung eines strikten Hygienekonzepts konnte der 8. Thüringer Tag für Insolvenzrecht stattfinden

Als Vorstandsvorsitzender des Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. (rechts im Bild) bedankt sich Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei FRH | Erfurt Rechtsanwälte Fachanwälte Dirk Götze bei allen Teilnehmenden und Helfer*innen. Über 150 Gäste nahmen an der einzigen insolvenzrechtlichen Präsenzveranstaltung dieser Größenordnung seit Ausbruch der Corona-Pandemie teil. Intensive Planungen und enge Zusammenarbeit mit den Behörden ermöglichten die Umsetzung eines ausgefeilten Hygienekonzepts.

Nach einem Grußwort des Thüringer Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dirk Adams (2.v.r.) fand in angenehmer Atmosphäre die hochspezialisierte Tagung mit folgenden Schwerpunkten statt:

  • Stand der Rechtsprechung zum Insolvenzrecht des IX. Zivilsenats des BGH;
  • Workshop zu aktuellen Themen aus den Verfahren der natürlichen Personen/Verbraucher;
  • Workshop zu aktuellen Themen des Insolvenzrechts in Regelinsolvenzverfahren;
  • Rechtliche Probleme rund um das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz;
  • Änderungen im Vergütungsrecht und
  • Pragmatischer Umgang mit Schuldnern im Insolvenzverfahren

Nochmals bedankt sich der Vorstand des Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. für die zahlreiche Teilnahme aller Anwesenden trotz der gegenwärtigen Einschränkungen und freut sich auf den 9. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung.

Einen Rückblick finden Sie hier:

 

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legte kürzlich einen Referentenentwurf vor, welcher die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 ( kurz: EU-Restrukturierungsrichtlinie) bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umsetzen soll.

Dies geschieht durch Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenz-rechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) welcher neben der Änderung von insgesamt 24 bestehender Gesetze (u.a. ZPO, InsO, BGB, HGB, AktG, StbG, u.a.) auch die Einführung eines neuen Gesetzes vorsieht, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungs-rahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG).

Dieses soll einen Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigerinnen mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Mit diesem Rechtsrahmen wird die Lücke geschlossen, die das geltende Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der insolvenzverfahrensförmigen Sanierung mit ihren Kosten und Nachteilen gegenüber der freien Sanierung gelassen hat.

Nun gilt es die Stellungnahmen zum Referentenentwurf und anschließend den Regierungsentwurf mit etwaigen Änderungen abzuwarten um frühzeitig das StaRUG anzuwenden und zu einem Erfolg zu machen.

Links:

Gesetzgebungsverfahren | Stand. 19. September 2020

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG)

EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz