TERMIN: Mittwoch, 12.10.2022 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions
Mozartallee 3
99096 Erfurt
TERMIN: Mittwoch, 12.10.2022 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions
10. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt
Zum 10.Mal findet der Thüringer Tag nun statt. Wir begrüßen in diesem Jahr in Erfurt erneut Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.
Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mozartallee 3
99096 Erfurt
TERMIN: Mittwoch, 13.10.2021 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions
9. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt
Im Eiltempo haben Bundestag und Bundesrat die Modernisierung des Insolvenzrechts und des Sanierungsrechts in den letzten Monaten seit der vorangegangenen Tagung vollzogen. Wir begrüßen in diesem Jahr auf der nunmehr 9. Tagung in Erfurt u.a. erstmals Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.
Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mozartallee 3
99096 Erfurt
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens so lange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den
Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.
Links:
Urteil des II. Zivilsenats vom 27.7.2021 – II ZR 164/20 – (bundesgerichtshof.de)
Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zu-schuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbst-ständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, stellt die Bundesregierung umfassen-de Unterstützung bereit. Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert und sind nun bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert worden. Die Hilfen wurden dabei nochmals erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Für Soloselbstständige wurde die Neustarthilfe ebenfalls als Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 verlängert.
Künftig werden Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgebracht werden, denen Zahlungsunfähigkeit droht.
Links:
Bundesfinanzministerium – Überbrückungshilfe verlängert und erweitert
Bundesfinanzministerium – Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Das gesamte Team der FRH | Rechtsanwälte Fachanwälte gratuliert zur Verleihung des Fachanwaltstitels „Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“
Frau Rechtsanwältin Josephine Walther wurde mit Wirkung vom 04.01.2021 durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“ verliehen. Grundlage war das positive Votum des Fachanwaltsausschusses für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wie schon in den Jahren zuvor hielt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dirk Götze den Workshop „Aktuelles aus den Verfahren der natürlichen Personen/Verbraucher“ mit folgenden Schwerpunkten:
1. Verfahrensfragen
2. Schuldenbereinigungsverfahren
3. Restschuldbefreiung
4. Insolvenzmasse
5. Auskunftsansprüche des Verwalters/Treuhänders
6. Pflichten des Schuldners
7. Pfändung – Vollstreckung
8. Leistungen im Insolvenzverfahren
Das Lehrgangsmaterial finden Sie hier:
Unter Einhaltung eines strikten Hygienekonzepts konnte der 8. Thüringer Tag für Insolvenzrecht stattfinden
Als Vorstandsvorsitzender des Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. (rechts im Bild) bedankt sich Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei FRH | Erfurt Rechtsanwälte Fachanwälte Dirk Götze bei allen Teilnehmenden und Helfer*innen. Über 150 Gäste nahmen an der einzigen insolvenzrechtlichen Präsenzveranstaltung dieser Größenordnung seit Ausbruch der Corona-Pandemie teil. Intensive Planungen und enge Zusammenarbeit mit den Behörden ermöglichten die Umsetzung eines ausgefeilten Hygienekonzepts.
Nach einem Grußwort des Thüringer Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dirk Adams (2.v.r.) fand in angenehmer Atmosphäre die hochspezialisierte Tagung mit folgenden Schwerpunkten statt:
Nochmals bedankt sich der Vorstand des Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. für die zahlreiche Teilnahme aller Anwesenden trotz der gegenwärtigen Einschränkungen und freut sich auf den 9. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung.
Einen Rückblick finden Sie hier:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legte kürzlich einen Referentenentwurf vor, welcher die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 ( kurz: EU-Restrukturierungsrichtlinie) bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umsetzen soll.
Dies geschieht durch Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenz-rechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) welcher neben der Änderung von insgesamt 24 bestehender Gesetze (u.a. ZPO, InsO, BGB, HGB, AktG, StbG, u.a.) auch die Einführung eines neuen Gesetzes vorsieht, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungs-rahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG).
Dieses soll einen Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigerinnen mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Mit diesem Rechtsrahmen wird die Lücke geschlossen, die das geltende Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der insolvenzverfahrensförmigen Sanierung mit ihren Kosten und Nachteilen gegenüber der freien Sanierung gelassen hat.
Nun gilt es die Stellungnahmen zum Referentenentwurf und anschließend den Regierungsentwurf mit etwaigen Änderungen abzuwarten um frühzeitig das StaRUG anzuwenden und zu einem Erfolg zu machen.
Links:
TERMIN: Mittwoch, 14.10.2020 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVInsAG wird nur zum Teil insolvenzbedrohte Unternehmen retten können. In jedem Fall werden diese und andere Unterstützungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Bearbeitung zukünftiger Insolvenzverfahren haben.
Der Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. stellt sich den sich ändernden Herausforderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Am 14. Oktober 2020 gibt er Interessenten zur Praktikertagung die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion zu aktuellen Entwicklungen rund um die Themen Insolvenzrecht und Sanierung.
Aufgrund der aktuellen Situation und der notwendigen Rahmenbedingungen im Sinne eines Infektionsschutzkonzepts wird unser 8. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung im Parksaal des Steigerwaldstadions in Erfurt stattfinden.
Steigerwaldstadion – Parksaal
Mozartallee 3
99096 Erfurt
Stand 25.08.2020 22.50 Uhr
Antragspflicht teilweise wieder in Kraft! Die im März beschlossenen Lockerungen im Insolvenzrecht werden nur teilweise verlängert, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Antragspflicht aus §15a InsO gilt ab dem 01.10.2020 wieder für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO.
FRH Rechtsanwälte – Fachanwälte Erfurt
Bahnhofstraße 3
99084 Erfurt
Tel +49-361-511 50 70
Fax +49-361-511 50 720
E-Mail: info@frh-erfurt.de
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