Schlagwortarchiv für: Gläubigerausschuss

Das Amtsgericht Meiningen hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Staffel Gruppe mit Hauptsitz im thüringischen Hildburghausen angeordnet und Anwälte der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und der FRH Rechtsanwälte zu den vorläufigen Insolvenzverwaltern bestellt. Zur Unternehmensgruppe gehören fünf Gesellschaften, die in Thüringen und Bayern an insgesamt sieben Standorten Autohäuser betreiben.

Insgesamt beschäftigt die Gruppe 165 Mitarbeiter. Deren Gehälter sind über das Insolvenzgeld für die Monate Oktober bis Dezember gesichert. Die Mitarbeiter wurden bereits über die aktuelle Lage informiert. An allen sieben Standorten läuft der Geschäftsbetrieb weiter.

Rechtsanwalt Sebastian Laboga von PLUTA ist vorläufiger Insolvenzverwalter der Hauptgesellschaft, der Autohaus M. Staffel GmbH & Co. KG mit über 80 Mitarbeitern.  Bei der Autohaus Staffel Coburg GmbH, der Autohaus Staffel Kronach GmbH und der Autohaus Staffel Suhl GmbH, die an den jeweiligen Standorten tätig sind, bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dirk Götze von FRH Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Bei den drei Gesellschaften arbeiten rund 80 Mitarbeiter.Bei der Autohaus Galant GmbH mit Sitz in Schleusingen ist Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Susanne Hesse von PLUTA als vorläufige Insolvenzverwalterin tätig. Dort sind vier Mitarbeiter beschäftigt.

Sanierungslösungen werden geprüft

Grund für die Insolvenzanträge der fünf Gesellschaften sind durch rückläufige Umsätze bedingte Liquiditätsengpässe der Gruppe. Angesichts der aktuellen Rezession in Deutschland sind viele Menschen zurückhaltend bei der Anschaffung von neuen Autos und Gebrauchtwagen. Hinzu kommen schwierige Rahmenbedingungen in der Autobranche, so dass nun im Rahmen der Insolvenzverfahren Sanierungslösungen für die Autohaus Gruppe geprüft werden. Dabei werden die vorläufigen Insolvenzverwalter sowohl eine Gesamtlösung für die Gruppe, als auch Einzellösungen für die verschiedenen Standorte in Erwägung ziehen.

Geschäftsführer Manfred Staffel erklärt: „Wir führen seit 1990 unser Autohaus und haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich neue Standorte eröffnet. Eine derart schwierige Lage musste unser Unternehmen noch nicht meistern. Wir hoffen, dass gemeinsam mit den Insolvenzverwaltern eine Rettung unserer Gruppe gelingen wird.“

Die Autohaus-Staffel Gruppe bietet an sieben Standorten Automobile der Marken Opel, Ford und Mitsubishi für ihre Kunden an. Kundenzufriedenheit ist das oberste Ziel des familiengeführten Autohauses. Zudem ist das fachmännisch ausgebildete Personal darauf bedacht, Angebote und Leistungen speziell und exklusiv auf die Wünsche der Kunden abzustimmen. Die Standorte des Autohauses befinden sich in Hildburghausen, Schleusingen (zwei Standorte), Sonneberg, Suhl, Coburg und Kronach.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Dirk Götze von FRH Rechtsanwälte bestätigt: „Wir werden in den Verfahren eng zusammenarbeiten und in den kommenden Wochen sämtliche Sanierungschancen genau analysieren. Ziel ist es, die Autohäuser zu erhalten.“

Der vorläufige Insolvenzverwalter Sebastian Laboga von PLUTA sagt: „In sehr kurzer Zeit haben wir uns bereits einen Überblick verschafft und Gespräche mit den Lieferanten, Autoherstellern und den Finanzierungspartnern geführt. Alle Beteiligten unterstützen die Fortführung des Geschäftsbetriebs, so dass wir den Autohandel an allen Standorten weiter betreiben können.“ Im PLUTA-Team arbeiten Sebastian Laboga, Susanne Hesse und Rechtsanwalt Sven Braun.

Erfurt, 28.10.2024

Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, wurde vom Amtsgericht Erfurt (Az: 171 IN 129/24) zum Insolvenzverwalter der LIT UV-Elektro GmbH, einem Unternehmen u.a. mit Schwerpunkt im Bereich der Entwicklung und Errichtung von UV-Desinfektionssystemen bestellt. Nach vom Unternehmen selbst zunächst beantragter und vom Insolvenzgericht genehmigter vorläufiger Eigenverwaltung seit 01.05.2024 musste das Unternehmen am 01.08.2024 durch das Amtsgericht Erfurt als Regelinsolvenzverfahren eröffnet werden. Ein Festhalten an der Eigenverwaltung war nicht mehr möglich. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte RA Dirk Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.

Gegenstand des Unternehmens ist der Bau von Schaltschränken und Schaltanlagen; Bau von UV-Desinfektionssystemen und -anlagen für Luft und Wasser; Weiterentwicklung der UV-Technologie; Vertrieb und Service von UV-Anlagen; Einkauf, Vertrieb und Bau von technischen Komponenten.

Nach eingehender Prüfung aller Optionen muss festgestellt werden, dass eine Fortführung des Unternehmens nicht mehr möglich ist. Aufgrund der Kündigung der Produktionshallen durch den Vermieter, weiteren Absatzproblemen und der dadurch fehlenden Kaufinteressenten sieht sich der Insolvenzverwalter gezwungen, das Unternehmen stillzulegen und die Verwertung der Maschinen und Anlagen durch eine Versteigerung am 29.10.2024 durchzuführen. Dies ist ein notwendiger Schritt, um die Gläubigerrechte zu wahren.

Die Insolvenzantragstellung wurde durch Liquiditätsschwierigkeiten ausgelöst, die unter anderem auf erhebliche Nachfrageeinbrüche im Ausland zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dirk Götze wird im Rahmen der Liquidation von RA Michael Neugebauer unterstützt.

 

Erfurt, 28.10.2024

Mit Beschluss des zuständigen Amtsgericht Chemnitz -Insolvenzgericht- vom 30.01.2024 wurde Rechtsanwalt Vincent Thieme als vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der ONIX GmbH & Co. KG bestellt.

Es handelt sich um ein im internationalen Holzhandel tätiges Unternehmen mit Sitz in Zwickau. In Folge des Ukraine-Krieges und der daraufhin beschlossenen Sanktionen gegenüber Russland, geriet die ONIX GmbH & Co. KG in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine vorübergehende Maßnahme, um die Vermögensverhältnisse zu sichern und eine mögliche Insolvenz in geordneter Weise abzuwickeln. Während dieser Phase liegt die Zustimmungsbefugnis über die Verwaltung und Verfügung über das Ver-mögen in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters, der die Interessen der Gläubiger wahrnimmt.

Für Gläubiger und Interessierte stehen wir als Ansprechpartner gerne zur Verfügung, um offene Fragen zu klären und Informationen bereitzustellen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Am 08.11.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von Maik Böhner – Böhner Maschinenbau- im thüringischen Ellrich angeordnet. Das Amtsgericht Mühlhausen bestellte Rechtsanwalt Dirk Götze (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht) zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.

Rechtsanwalt Dirk Götze betont: „Der Geschäftsbetrieb von >>Böhner Maschinenbau<< wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Produktion läuft weiter und alle Gehälter der Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld gesichert.“

Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen zu finden. In diesem Zusammenhang wurden bereits Gespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren geführt. Maik Böhner Maschinenbau ist regional bekannt und etabliert und zeichnet sich durch den Bau von hochwertigen Spezialmaschinen, eigene Instandhaltung sowie Muster- und Vorrichtungsbau aus.

Die Insolvenzantragstellung wurde durch Liquiditätsschwierigkeiten ausgelöst, die unter anderem auf hohe Folgekosten von Fehlkalkulationen zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dirk Götze wird im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens von Rechtsanwalt Michael Neugebauer (ebenfalls Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht) unterstützt.

Erfurt, 15.11.2023

 

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Mit Beschluss des Amtsgericht Meiningen vom 04.10.2023 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter der 3C Fertigungstechnik GmbH in Sonneberg bestellt.

Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hat Götze unverzüglich Gespräche mit allen be-teiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet. „Der Geschäftsbetrieb der 3C Fertigungstechnik GmbH wird uneingeschränkt fortgeführt“, betont Götze. „Die Produktion läuft weiter und die Gehälter unserer Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert.“

Der Geschäftsführer steht in engem Kontakt mit Herrn RA Götze, um die laufenden Entwicklungen zu koordinieren. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Die 3C Fertigungstechnik GmbH ist spezialisiert in der Entwicklung und Berechnung, über die Konstruktion und Herstellung bis hin zum fertigen Produkt. Das Unternehmen fertigt Einzelteile, Prototypen oder Kleinserien, hat seinen Sitz in Sonneberg.

Erfurt, 05.10.2023

 

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Mit Beschluss des Amtsgericht Erfurt vom 22.09.2023 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der CONSTRUCTION & BUILDING SOLUTIONS GmbH bestellt. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen mit umfangreichen Tätigkeitsfeldern im Bereich Immobilienhandel, Trockenbau, Brandschutzarbeiten, Bausanierung sowie Vertrieb und Montage von genormten Bauelementen. Der vorläufige Insolvenzverwalter arbeitet eng mit dem Unternehmen, dessen Gläubigern und anderen relevanten Parteien zusammen, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Die Firma CONSTRUCTION & BUILDING SOLUTIONS GmbH ist im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, Stahlbeton- und Betonarbeiten, Mauerwerksarbeiten, zulassungsfreien Gewerken, Stuck- und Putzarbeiten, Bautenschutz, Eisenflechterei und Projektentwicklung tätig. Das breite Leistungsspektrum des Unternehmens spiegelt seine umfassende Expertise im Bauwesen wider.

Der vorläufige Insolvenzverwalter, äußerte sich zu dieser Entwicklung wie folgt: „Unsere oberste Priorität liegt darin, die Geschäftsaktivitäten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine tragfähige Lösung für die finanzielle Situation des Unternehmens zu finden. Wir werden eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um diese Herausforderung zu bewältigen und das Unternehmen auf eine solide Grundlage für die Zukunft zu stellen.“

Erfurt, 25.09.2023

 

 

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Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Metall- und Kunststofftechnik Barchfeld GmbH, einem Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung bestellt. Am 14.09.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Meiningen ange-ordnet. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte RA Dirk Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.

RA Götze betont: „Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Produktion läuft weiter und die Gehälter unserer Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert.“

Geschäftsführer H. Langer steht in engem Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, um die laufenden Entwicklungen zu koordinieren. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen zu finden. In diesem Zusammenhang wurden bereits erste Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. Die Metall- und Kunststofftechnik Barchfeld GmbH ist regional bekannt und etabliert und zeichnet sich durch hochwertige Produkte aus.

Die Insolvenzantragstellung wurde durch Liquiditätsschwierigkeiten ausgelöst, die unter anderem auf erhebliche Nachfrageeinbrüche zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dirk Götze wird im Rahmen des Sanierungsteams von RA Michael Neugebauer und RA Vincent Thieme unterstützt.

Erfurt, 19.09.2023

 

 

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150 Kolleginnen und Kollegen der rechts- und steuerberatenden Berufe interessierten sich am 30. Mai 2023 für einen Vortrag unseres Kollegen Michael Neugebauer zum Thema „Liquidation – professionelle und  ordnungsgemäße Abwicklung eines Unternehmens“. In Zusammenarbeit mit der Teletax GmbH, dem Online-Fortbildungsanbieter der Deutschen Steuerberaterverbände, hatten wir zu einem entsprechenden Online-Seminar mit dem Schwerpunkten rechtliche Grundlagen, typischer Ablauf einer Liquidation einer GmbH und bilanzielle Behandlung wichtiger Fragen im Zusammenhang mit einer Liquidation eingeladen. Obwohl der Vortrag unmittelbar nach dem langen Pfingstwochenende stattfand, war die Resonanz außerordentlich gut. Dass das Thema aktuell von großen Interesse ist zeigten auch die zahlreichen Fragen der Teilnehmer*innen die während und nach dem Vortrag umfassend beantwortet wurden. Der Vortrag ist als On-Demand-Video noch bei der Teletax GmbH verfügbar: https://teletax.de/produkt/die-liquidation-2/.

 

 

Erweiterung der Darlegungsmöglichkeit im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2022 ein Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht, in dem er die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, gestützt auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“, als zulässig erachtet (Rz. 14 des Urteils). Der BGH führt insofern aus, dass Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann.

Damit weicht der II. Senat von der gängigen Rechtsprechung ab, die bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung im zweiten Prüfungsschritt eine „Liquiditätsbilanz“ fordert, d. h. die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen und anschließend eine Quotierung der sog. Aktiva I und Aktiva II zu den sog. Passiva I und Passiva II.

 

 Urteil vom 01.08.2022

 

 

TERMIN: Mittwoch, 12.10.2022 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

10. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt

Zum 10.Mal findet der Thüringer Tag nun statt. Wir begrüßen in diesem Jahr in Erfurt erneut Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.

Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Steigerwaldstadion – Parksaal

Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung