Schlagwortarchiv für: Insolvenzverfahren

Mit Beschluss des Amtsgericht Erfurt vom 22.09.2023 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der CONSTRUCTION & BUILDING SOLUTIONS GmbH bestellt. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen mit umfangreichen Tätigkeitsfeldern im Bereich Immobilienhandel, Trockenbau, Brandschutzarbeiten, Bausanierung sowie Vertrieb und Montage von genormten Bauelementen. Der vorläufige Insolvenzverwalter arbeitet eng mit dem Unternehmen, dessen Gläubigern und anderen relevanten Parteien zusammen, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Die Firma CONSTRUCTION & BUILDING SOLUTIONS GmbH ist im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, Stahlbeton- und Betonarbeiten, Mauerwerksarbeiten, zulassungsfreien Gewerken, Stuck- und Putzarbeiten, Bautenschutz, Eisenflechterei und Projektentwicklung tätig. Das breite Leistungsspektrum des Unternehmens spiegelt seine umfassende Expertise im Bauwesen wider.

Der vorläufige Insolvenzverwalter, äußerte sich zu dieser Entwicklung wie folgt: „Unsere oberste Priorität liegt darin, die Geschäftsaktivitäten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine tragfähige Lösung für die finanzielle Situation des Unternehmens zu finden. Wir werden eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um diese Herausforderung zu bewältigen und das Unternehmen auf eine solide Grundlage für die Zukunft zu stellen.“

Erfurt, 25.09.2023

 

 

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Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Metall- und Kunststofftechnik Barchfeld GmbH, einem Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung bestellt. Am 14.09.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Meiningen ange-ordnet. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte RA Dirk Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.

RA Götze betont: „Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Produktion läuft weiter und die Gehälter unserer Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert.“

Geschäftsführer H. Langer steht in engem Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, um die laufenden Entwicklungen zu koordinieren. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäfts-betriebs. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, eine nachhaltige Lösung für das Unter-nehmen zu finden. In diesem Zusammenhang wurden bereits erste Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. Die Metall- und Kunststofftechnik Barchfeld GmbH ist regional bekannt und etabliert und zeichnet sich durch hochwertige Produkte aus.

Die Insolvenzantragstellung wurde durch Liquiditätsschwierigkeiten ausgelöst, die unter ande-rem auf erhebliche Nachfrageeinbrüche zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dirk Götze wird im Rahmen des Sanierungsteams von RA Michael Neugebauer und RA Vincent Thieme unter-stützt.

Erfurt, 19.09.2023

 

 

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150 Kolleginnen und Kollegen der rechts- und steuerberatenden Berufe interessierten sich am 30. Mai 2023 für einen Vortrag unseres Kollegen Michael Neugebauer zum Thema „Liquidation – professionelle und  ordnungsgemäße Abwicklung eines Unternehmens“. In Zusammenarbeit mit der Teletax GmbH, dem Online-Fortbildungsanbieter der Deutschen Steuerberaterverbände, hatten wir zu einem entsprechenden Online-Seminar mit dem Schwerpunkten rechtliche Grundlagen, typischer Ablauf einer Liquidation einer GmbH und bilanzielle Behandlung wichtiger Fragen im Zusammenhang mit einer Liquidation eingeladen. Obwohl der Vortrag unmittelbar nach dem langen Pfingstwochenende stattfand, war die Resonanz außerordentlich gut. Dass das Thema aktuell von großen Interesse ist zeigten auch die zahlreichen Fragen der Teilnehmer*innen die während und nach dem Vortrag umfassend beantwortet wurden. Der Vortrag ist als On-Demand-Video noch bei der Teletax GmbH verfügbar: https://teletax.de/produkt/die-liquidation-2/.

 

 

Erweiterung der Darlegungsmöglichkeit im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2022 ein Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht, in dem er die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, gestützt auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“, als zulässig erachtet (Rz. 14 des Urteils). Der BGH führt insofern aus, dass Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann.

Damit weicht der II. Senat von der gängigen Rechtsprechung ab, die bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung im zweiten Prüfungsschritt eine „Liquiditätsbilanz“ fordert, d. h. die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen und anschließend eine Quotierung der sog. Aktiva I und Aktiva II zu den sog. Passiva I und Passiva II.

 

 Urteil vom 01.08.2022

 

 

TERMIN: Mittwoch, 12.10.2022 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

10. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt

Zum 10.Mal findet der Thüringer Tag nun statt. Wir begrüßen in diesem Jahr in Erfurt erneut Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.

Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Steigerwaldstadion – Parksaal

Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

Mit Beschluss des AG Erfurt vom 28.06.2022 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der SMA Sondermaschinenbau und Industrieservice GmbH bestellt (Az. 171 IN 86/22).

 

Die von dem Unternehmen entwickelten Maschinen sind leistungsfähige Spitzenprodukte. Die Produkte werden in der Automatisierungs- und Handhabungstechnik eingesetzt und erfüllen die hohen Ansprüche der Kunden an Qualität und Nutzen. Als Systemlieferant bietet SMA alle Leistungen aus einer Hand:

  • Entwicklung mit eigener 3D-Konstruktion (Solid Works, Megacad, Caddy++)
  • Simulation (Machbarkeitsstudien, Zykluszeitermittlung, Virtuelle Fabrikkonzepte)
  • Maschinenbau (eigener Schaltschrankbau, CNC-Programmierung, CAM-System (Proficam), Automatisierung)
  • Integration in Kunden-Fertigungssysteme (Prozessdokumentation)
  • Services (Wartung, Maschinenverlagerung bei Standortwechsel)

Herr Rechtsanwalt Dirk Götze konnte für alle im Unternehmen tätigen Mitarbeiter die Löhne für den Monat Juni sichern.

 

 

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Die zum Genting Konzern gehörende Lloyd Werft Bremerhaven GmbH hat am 10.1.2022 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Hendrik Heerma, Partner der Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater, bestellt. Das vorläufiges Insolvenzverfahren betrifft ca. 300 Mitarbeitende inkl. Auszubildende. Der Geschäftsbetrieb läuft im vollen Umfang weiter.

 

 

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TERMIN: Mittwoch, 13.10.2021 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

9. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt

Im Eiltempo haben Bundestag und Bundesrat die Modernisierung des Insolvenzrechts und des Sanierungsrechts in den letzten Monaten seit der vorangegangenen Tagung vollzogen. Wir begrüßen in diesem Jahr auf der nunmehr 9. Tagung in Erfurt u.a. erstmals Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.

Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Steigerwaldstadion – Parksaal

Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

 

Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens so lange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den
Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.

Links:

Urteil des II. Zivilsenats vom 27.7.2021 – II ZR 164/20 – (bundesgerichtshof.de)

 

 

Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zu-schuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbst-ständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, stellt die Bundesregierung umfassen-de Unterstützung bereit. Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert und sind nun bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert worden. Die Hilfen wurden dabei nochmals erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Für Soloselbstständige wurde die Neustarthilfe ebenfalls als Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 verlängert.

Künftig werden Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgebracht werden, denen Zahlungsunfähigkeit droht.

Links:

Bundesfinanzministerium – Überbrückungshilfe verlängert und erweitert

Bundesfinanzministerium – Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)