Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der CW FAIR SOLUTION GmbH angeordnet
Das Amtsgericht Meiningen hat mit Beschluss vom 10.03.2025 das Insolvenzverfahren über die CW FAIR SOLUTION GmbH eröffnet und Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (AG Meiningen 1 IN 40/25).
Die CW Fair Solution GmbH ist in der Arbeitnehmerüberlassung mit 38 Mitarbeitern tätig.
Die Löhne der Mitarbeiter wurden über die Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter steht in Verhandlungen mit zwei potentiellen Investoren, welche bereits in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind.
Erfurt, 12.03.2025
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2025-04-14 12:27:122026-03-09 09:32:36Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Staffel Gruppe angeordnet
Das Amtsgericht Meiningen hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Staffel Gruppe mit Hauptsitz im thüringischen Hildburghausen angeordnet und Anwälte der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und der FRH Rechtsanwälte zu den vorläufigen Insolvenzverwaltern bestellt. Zur Unternehmensgruppe gehören fünf Gesellschaften, die in Thüringen und Bayern an insgesamt sieben Standorten Autohäuser betreiben.
Insgesamt beschäftigt die Gruppe 165 Mitarbeiter. Deren Gehälter sind über das Insolvenzgeld für die Monate Oktober bis Dezember gesichert. Die Mitarbeiter wurden bereits über die aktuelle Lage informiert. An allen sieben Standorten läuft der Geschäftsbetrieb weiter. Weiterlesen
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2024-11-04 16:31:452026-10-12 10:19:29Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Staffel Gruppe angeordnet
Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, wurde vom Amtsgericht Erfurt (Az: 171 IN 129/24) zum Insolvenzverwalter der LIT UV-Elektro GmbH, einem Unternehmen u.a. mit Schwerpunkt im Bereich der Entwicklung und Errichtung von UV-Desinfektionssystemen bestellt. Nach vom Unternehmen selbst zunächst beantragter und vom Insolvenzgericht genehmigter vorläufiger Eigenverwaltung seit 01.05.2024 musste das Unternehmen am 01.08.2024 durch das Amtsgericht Erfurt als Regelinsolvenzverfahren eröffnet werden. Ein Festhalten an der Eigenverwaltung war nicht mehr möglich. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte RA Dirk Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.
Gegenstand des Unternehmens ist der Bau von Schaltschränken und Schaltanlagen; Bau von UV-Desinfektionssystemen und -anlagen für Luft und Wasser; Weiterentwicklung der UV-Technologie; Vertrieb und Service von UV-Anlagen; Einkauf, Vertrieb und Bau von technischen Komponenten. Weiterlesen
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2024-10-29 10:58:522026-10-12 09:47:33Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIT UV-Elektro GmbH angeordnet
Mit Beschluss des zuständigen Amtsgericht Chemnitz -Insolvenzgericht- vom 30.01.2024 wurde Rechtsanwalt Vincent Thieme als vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der ONIX GmbH & Co. KG bestellt.
Es handelt sich um ein im internationalen Holzhandel tätiges Unternehmen mit Sitz in Zwickau. In Folge des Ukraine-Krieges und der daraufhin beschlossenen Sanktionen gegenüber Russland, geriet die ONIX GmbH & Co. KG in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine vorübergehende Maßnahme, um die Vermögensverhältnisse zu sichern und eine mögliche Insolvenz in geordneter Weise abzuwickeln. Während dieser Phase liegt die Zustimmungsbefugnis über die Verwaltung und Verfügung über das Ver-mögen in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters, der die Interessen der Gläubiger wahrnimmt.
Für Gläubiger und Interessierte stehen wir als Ansprechpartner gerne zur Verfügung, um offene Fragen zu klären und Informationen bereitzustellen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2024-02-02 14:49:512026-10-12 09:52:35Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ONIX GmbH & Co. KG angeordnet
Am 08.11.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von Maik Böhner – Böhner Maschinenbau- im thüringischen Ellrich angeordnet. Das Amtsgericht Mühlhausen bestellte Rechtsanwalt Dirk Götze (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht) zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.
Rechtsanwalt Dirk Götze betont: „Der Geschäftsbetrieb von >>Böhner Maschinenbau<< wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Produktion läuft weiter und alle Gehälter der Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld gesichert.“
Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen zu finden. In diesem Zusammenhang wurden bereits Gespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren geführt. Maik Böhner Maschinenbau ist regional bekannt und etabliert und zeichnet sich durch den Bau von hochwertigen Spezialmaschinen, eigene Instandhaltung sowie Muster- und Vorrichtungsbau aus.
Die Insolvenzantragstellung wurde durch Liquiditätsschwierigkeiten ausgelöst, die unter anderem auf hohe Folgekosten von Fehlkalkulationen zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dirk Götze wird im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens von Rechtsanwalt Michael Neugebauer (ebenfalls Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht) unterstützt.
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2023-11-16 12:03:562026-10-12 09:55:31Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen von Maik Böhner -Böhner Maschinenbau- angeordnet
Mit Beschluss des Amtsgericht Meiningen vom 04.10.2023 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter der 3C Fertigungstechnik GmbH in Sonneberg bestellt.
Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hat Götze unverzüglich Gespräche mit allen be-teiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet. „Der Geschäftsbetrieb der 3C Fertigungstechnik GmbH wird uneingeschränkt fortgeführt“, betont Götze. „Die Produktion läuft weiter und die Gehälter unserer Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert.“
Der Geschäftsführer steht in engem Kontakt mit Herrn RA Götze, um die laufenden Entwicklungen zu koordinieren. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Die 3C Fertigungstechnik GmbH ist spezialisiert in der Entwicklung und Berechnung, über die Konstruktion und Herstellung bis hin zum fertigen Produkt. Das Unternehmen fertigt Einzelteile, Prototypen oder Kleinserien, hat seinen Sitz in Sonneberg.
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2023-10-09 09:26:192026-10-12 09:57:31Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der 3C Fertigungstechnik GmbH angeordnet
Mit Beschluss des Amtsgericht Erfurt vom 22.09.2023 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der CONSTRUCTION & BUILDING SOLUTIONS GmbH bestellt. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen mit umfangreichen Tätigkeitsfeldern im Bereich Immobilienhandel, Trockenbau, Brandschutzarbeiten, Bausanierung sowie Vertrieb und Montage von genormten Bauelementen. Der vorläufige Insolvenzverwalter arbeitet eng mit dem Unternehmen, dessen Gläubigern und anderen relevanten Parteien zusammen, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.
Die Firma CONSTRUCTION & BUILDING SOLUTIONS GmbH ist im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, Stahlbeton- und Betonarbeiten, Mauerwerksarbeiten, zulassungsfreien Gewerken, Stuck- und Putzarbeiten, Bautenschutz, Eisenflechterei und Projektentwicklung tätig. Das breite Leistungsspektrum des Unternehmens spiegelt seine umfassende Expertise im Bauwesen wider.
Der vorläufige Insolvenzverwalter, äußerte sich zu dieser Entwicklung wie folgt: „Unsere oberste Priorität liegt darin, die Geschäftsaktivitäten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine tragfähige Lösung für die finanzielle Situation des Unternehmens zu finden. Wir werden eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um diese Herausforderung zu bewältigen und das Unternehmen auf eine solide Grundlage für die Zukunft zu stellen.“
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2023-09-25 10:07:122026-10-12 09:59:44Vorläufige Insolvenzverwaltung für die CONSTRUCTION & BUILDING SOLUTIONS GmbH angeordnet.
Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Metall- und Kunststofftechnik Barchfeld GmbH, einem Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung bestellt. Am 14.09.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Meiningen ange-ordnet. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte RA Dirk Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.
RA Götze betont: „Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Produktion läuft weiter und die Gehälter unserer Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert.“
Geschäftsführer H. Langer steht in engem Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, um die laufenden Entwicklungen zu koordinieren. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen zu finden. In diesem Zusammenhang wurden bereits erste Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. Die Metall- und Kunststofftechnik Barchfeld GmbH ist regional bekannt und etabliert und zeichnet sich durch hochwertige Produkte aus.
Die Insolvenzantragstellung wurde durch Liquiditätsschwierigkeiten ausgelöst, die unter anderem auf erhebliche Nachfrageeinbrüche zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dirk Götze wird im Rahmen des Sanierungsteams von RA Michael Neugebauer und RA Vincent Thieme unterstützt.
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2023-09-25 09:05:232026-10-12 10:01:19Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Metall- und Kunststofftechnik Barchfeld GmbH angeordnet.
150 Kolleginnen und Kollegen der rechts- und steuerberatenden Berufe interessierten sich am 30. Mai 2023 für einen Vortrag unseres Kollegen Michael Neugebauer zum Thema „Liquidation – professionelle und ordnungsgemäße Abwicklung eines Unternehmens“. In Zusammenarbeit mit der Teletax GmbH, dem Online-Fortbildungsanbieter der Deutschen Steuerberaterverbände, hatten wir zu einem entsprechenden Online-Seminar mit dem Schwerpunkten rechtliche Grundlagen, typischer Ablauf einer Liquidation einer GmbH und bilanzielle Behandlung wichtiger Fragen im Zusammenhang mit einer Liquidation eingeladen. Obwohl der Vortrag unmittelbar nach dem langen Pfingstwochenende stattfand, war die Resonanz außerordentlich gut. Dass das Thema aktuell von großen Interesse ist zeigten auch die zahlreichen Fragen der Teilnehmer*innen die während und nach dem Vortrag umfassend beantwortet wurden. Der Vortrag ist als On-Demand-Video noch bei der Teletax GmbH verfügbar: https://teletax.de/produkt/die-liquidation-2/.
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2023-06-26 17:50:132023-06-26 17:51:01Vortrag zum Thema Liquidation von Unternehmen findet großen Anklang
Erweiterung der Darlegungsmöglichkeit im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung
Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2022 ein Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht, in dem er die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, gestützt auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“, als zulässig erachtet (Rz. 14 des Urteils). Der BGH führt insofern aus, dass Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann.
Damit weicht der II. Senat von der gängigen Rechtsprechung ab, die bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung im zweiten Prüfungsschritt eine „Liquiditätsbilanz“ fordert, d. h. die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen und anschließend eine Quotierung der sog. Aktiva I und Aktiva II zu den sog. Passiva I und Passiva II.
https://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.png00Dirk Götzehttps://frh-erfurt.de/wp-content/uploads/2026/10/FRH-Erfurt-2-1.pngDirk Götze2022-07-20 10:14:182026-10-12 13:18:32BGH zur Darlegungslast bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
Wir verwenden auf unserer Website Cookies und ähnliche Technologien. Einige davon sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihr Nutzererlebnis zu verbessern (z. B. Statistik- oder Marketing-Cookies).
Indem Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Unter „Cookie-Einstellungen“ können Sie Ihre Auswahl individuell anpassen oder Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.Alle Cookies akzeptierenCookie-EinstellungenAlle Cookies ablehnen
Cookie- und Datenschutzeinstellungen
Wie wir Cookies verwenden
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Notwendige Website Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Google Analytics Cookies
Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.
Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:
Andere externe Dienste
Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Datenschutzrichtlinie
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.