Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen von Maik Böhner -Böhner Maschinenbau- angeordnet
Am 08.11.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von Maik Böhner – Böhner Maschinenbau- im thüringischen Ellrich angeordnet. Das Amtsgericht Mühlhausen bestellte Rechtsanwalt Dirk Götze (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht) zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.
Rechtsanwalt Dirk Götze betont: „Der Geschäftsbetrieb von >>Böhner Maschinenbau<< wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Produktion läuft weiter und alle Gehälter der Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld gesichert.“
Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen zu finden. In diesem Zusammenhang wurden bereits Gespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren geführt. Maik Böhner Maschinenbau ist regional bekannt und etabliert und zeichnet sich durch den Bau von hochwertigen Spezialmaschinen, eigene Instandhaltung sowie Muster- und Vorrichtungsbau aus.
Die Insolvenzantragstellung wurde durch Liquiditätsschwierigkeiten ausgelöst, die unter anderem auf hohe Folgekosten von Fehlkalkulationen zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dirk Götze wird im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens von Rechtsanwalt Michael Neugebauer (ebenfalls Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht) unterstützt.
Erfurt, 15.11.2023