Erweiterung der Darlegungsmöglichkeit im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2022 ein Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht, in dem er die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, gestützt auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“, als zulässig erachtet (Rz. 14 des Urteils). Der BGH führt insofern aus, dass Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann.

Damit weicht der II. Senat von der gängigen Rechtsprechung ab, die bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung im zweiten Prüfungsschritt eine „Liquiditätsbilanz“ fordert, d. h. die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen und anschließend eine Quotierung der sog. Aktiva I und Aktiva II zu den sog. Passiva I und Passiva II.

 

 Urteil vom 01.08.2022

 

 

TopTen

Jährlich zeichnet die WirtschaftsWoche DIE RENOMMIERTESTEN KANZLEIEN UND ANWÄLTE FÜR RESTRUKTURIERUNG aus. Erneut wurde die Kanzlei FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB als #TOPKanzlei aufgeführt. Diesmal in dem Rechtsgebiet #Restrukturierung.

Die WirtschaftsWoche hat Rechtsanwalt Hendrik Heerma, einen der Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, zur als #TopAnwalt 2022 im Rechtsgebiet #Restrukturierung empfohlen. Die Auszeichnung basiert auf einer Jurybewertung und einer Umfrage unter 1400 Juristen in 150 Kanzleien.

 

TERMIN: Mittwoch, 12.10.2022 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

10. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt

Zum 10.Mal findet der Thüringer Tag nun statt. Wir begrüßen in diesem Jahr in Erfurt erneut Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.

Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Steigerwaldstadion – Parksaal

Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

Mit Beschluss des AG Erfurt vom 28.06.2022 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der SMA Sondermaschinenbau und Industrieservice GmbH bestellt (Az. 171 IN 86/22).

 

Die von dem Unternehmen entwickelten Maschinen sind leistungsfähige Spitzenprodukte. Die Produkte werden in der Automatisierungs- und Handhabungstechnik eingesetzt und erfüllen die hohen Ansprüche der Kunden an Qualität und Nutzen. Als Systemlieferant bietet SMA alle Leistungen aus einer Hand:

  • Entwicklung mit eigener 3D-Konstruktion (Solid Works, Megacad, Caddy++)
  • Simulation (Machbarkeitsstudien, Zykluszeitermittlung, Virtuelle Fabrikkonzepte)
  • Maschinenbau (eigener Schaltschrankbau, CNC-Programmierung, CAM-System (Proficam), Automatisierung)
  • Integration in Kunden-Fertigungssysteme (Prozessdokumentation)
  • Services (Wartung, Maschinenverlagerung bei Standortwechsel)

Herr Rechtsanwalt Dirk Götze konnte für alle im Unternehmen tätigen Mitarbeiter die Löhne für den Monat Juni sichern.

 

 

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