Mit Beschluss des zuständigen Amtsgericht Chemnitz -Insolvenzgericht- vom 30.01.2024 wurde Rechtsanwalt Vincent Thieme als vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der ONIX GmbH & Co. KG bestellt.

Es handelt sich um ein im internationalen Holzhandel tätiges Unternehmen mit Sitz in Zwickau. In Folge des Ukraine-Krieges und der daraufhin beschlossenen Sanktionen gegenüber Russland, geriet die ONIX GmbH & Co. KG in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine vorübergehende Maßnahme, um die Vermögensverhältnisse zu sichern und eine mögliche Insolvenz in geordneter Weise abzuwickeln. Während dieser Phase liegt die Zustimmungsbefugnis über die Verwaltung und Verfügung über das Ver-mögen in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters, der die Interessen der Gläubiger wahrnimmt.

Für Gläubiger und Interessierte stehen wir als Ansprechpartner gerne zur Verfügung, um offene Fragen zu klären und Informationen bereitzustellen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Am 08.11.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von Maik Böhner – Böhner Maschinenbau- im thüringischen Ellrich angeordnet. Das Amtsgericht Mühlhausen bestellte Rechtsanwalt Dirk Götze (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht) zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.

Rechtsanwalt Dirk Götze betont: „Der Geschäftsbetrieb von >>Böhner Maschinenbau<< wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Produktion läuft weiter und alle Gehälter der Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld gesichert.“

Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen zu finden. In diesem Zusammenhang wurden bereits Gespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren geführt. Maik Böhner Maschinenbau ist regional bekannt und etabliert und zeichnet sich durch den Bau von hochwertigen Spezialmaschinen, eigene Instandhaltung sowie Muster- und Vorrichtungsbau aus.

Die Insolvenzantragstellung wurde durch Liquiditätsschwierigkeiten ausgelöst, die unter anderem auf hohe Folgekosten von Fehlkalkulationen zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dirk Götze wird im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens von Rechtsanwalt Michael Neugebauer (ebenfalls Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht) unterstützt.

Erfurt, 15.11.2023

 

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Mit Beschluss des Amtsgericht Meiningen vom 04.10.2023 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter der 3C Fertigungstechnik GmbH in Sonneberg bestellt.

Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hat Götze unverzüglich Gespräche mit allen be-teiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet. „Der Geschäftsbetrieb der 3C Fertigungstechnik GmbH wird uneingeschränkt fortgeführt“, betont Götze. „Die Produktion läuft weiter und die Gehälter unserer Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert.“

Der Geschäftsführer steht in engem Kontakt mit Herrn RA Götze, um die laufenden Entwicklungen zu koordinieren. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Die 3C Fertigungstechnik GmbH ist spezialisiert in der Entwicklung und Berechnung, über die Konstruktion und Herstellung bis hin zum fertigen Produkt. Das Unternehmen fertigt Einzelteile, Prototypen oder Kleinserien, hat seinen Sitz in Sonneberg.

Erfurt, 05.10.2023

 

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Mit Beschluss des Amtsgericht Erfurt vom 22.09.2023 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der CONSTRUCTION & BUILDING SOLUTIONS GmbH bestellt. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen mit umfangreichen Tätigkeitsfeldern im Bereich Immobilienhandel, Trockenbau, Brandschutzarbeiten, Bausanierung sowie Vertrieb und Montage von genormten Bauelementen. Der vorläufige Insolvenzverwalter arbeitet eng mit dem Unternehmen, dessen Gläubigern und anderen relevanten Parteien zusammen, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Die Firma CONSTRUCTION & BUILDING SOLUTIONS GmbH ist im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, Stahlbeton- und Betonarbeiten, Mauerwerksarbeiten, zulassungsfreien Gewerken, Stuck- und Putzarbeiten, Bautenschutz, Eisenflechterei und Projektentwicklung tätig. Das breite Leistungsspektrum des Unternehmens spiegelt seine umfassende Expertise im Bauwesen wider.

Der vorläufige Insolvenzverwalter, äußerte sich zu dieser Entwicklung wie folgt: „Unsere oberste Priorität liegt darin, die Geschäftsaktivitäten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine tragfähige Lösung für die finanzielle Situation des Unternehmens zu finden. Wir werden eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um diese Herausforderung zu bewältigen und das Unternehmen auf eine solide Grundlage für die Zukunft zu stellen.“

Erfurt, 25.09.2023

 

 

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Rechtsanwalt Dirk Götze, Partner der Kanzlei FRH Rechtsanwälte Fachanwälte, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Metall- und Kunststofftechnik Barchfeld GmbH, einem Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung bestellt. Am 14.09.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Meiningen ange-ordnet. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hat Restrukturierungsexperte RA Dirk Götze unverzüglich Gespräche mit allen beteiligten Parteien aufgenommen und erste Schritte zur Sanierung eingeleitet.

RA Götze betont: „Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Produktion läuft weiter und die Gehälter unserer Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert.“

Geschäftsführer H. Langer steht in engem Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, um die laufenden Entwicklungen zu koordinieren. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits über die Situation informiert worden und unterstützen motiviert die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen zu finden. In diesem Zusammenhang wurden bereits erste Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. Die Metall- und Kunststofftechnik Barchfeld GmbH ist regional bekannt und etabliert und zeichnet sich durch hochwertige Produkte aus.

Die Insolvenzantragstellung wurde durch Liquiditätsschwierigkeiten ausgelöst, die unter anderem auf erhebliche Nachfrageeinbrüche zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dirk Götze wird im Rahmen des Sanierungsteams von RA Michael Neugebauer und RA Vincent Thieme unterstützt.

Erfurt, 19.09.2023

 

 

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150 Kolleginnen und Kollegen der rechts- und steuerberatenden Berufe interessierten sich am 30. Mai 2023 für einen Vortrag unseres Kollegen Michael Neugebauer zum Thema „Liquidation – professionelle und  ordnungsgemäße Abwicklung eines Unternehmens“. In Zusammenarbeit mit der Teletax GmbH, dem Online-Fortbildungsanbieter der Deutschen Steuerberaterverbände, hatten wir zu einem entsprechenden Online-Seminar mit dem Schwerpunkten rechtliche Grundlagen, typischer Ablauf einer Liquidation einer GmbH und bilanzielle Behandlung wichtiger Fragen im Zusammenhang mit einer Liquidation eingeladen. Obwohl der Vortrag unmittelbar nach dem langen Pfingstwochenende stattfand, war die Resonanz außerordentlich gut. Dass das Thema aktuell von großen Interesse ist zeigten auch die zahlreichen Fragen der Teilnehmer*innen die während und nach dem Vortrag umfassend beantwortet wurden. Der Vortrag ist als On-Demand-Video noch bei der Teletax GmbH verfügbar: https://teletax.de/produkt/die-liquidation-2/.

 

 

Erweiterung der Darlegungsmöglichkeit im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2022 ein Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht, in dem er die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, gestützt auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“, als zulässig erachtet (Rz. 14 des Urteils). Der BGH führt insofern aus, dass Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann.

Damit weicht der II. Senat von der gängigen Rechtsprechung ab, die bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung im zweiten Prüfungsschritt eine „Liquiditätsbilanz“ fordert, d. h. die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen und anschließend eine Quotierung der sog. Aktiva I und Aktiva II zu den sog. Passiva I und Passiva II.

 

 Urteil vom 01.08.2022

 

 

TopTen

Jährlich zeichnet die WirtschaftsWoche DIE RENOMMIERTESTEN KANZLEIEN UND ANWÄLTE FÜR RESTRUKTURIERUNG aus. Erneut wurde die Kanzlei FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB als #TOPKanzlei aufgeführt. Diesmal in dem Rechtsgebiet #Restrukturierung.

Die WirtschaftsWoche hat Rechtsanwalt Hendrik Heerma, einen der Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, zur als #TopAnwalt 2022 im Rechtsgebiet #Restrukturierung empfohlen. Die Auszeichnung basiert auf einer Jurybewertung und einer Umfrage unter 1400 Juristen in 150 Kanzleien.

 

TERMIN: Mittwoch, 12.10.2022 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

10. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt

Zum 10.Mal findet der Thüringer Tag nun statt. Wir begrüßen in diesem Jahr in Erfurt erneut Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.

Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Steigerwaldstadion – Parksaal

Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

Mit Beschluss des AG Erfurt vom 28.06.2022 wurde Rechtsanwalt Dirk Götze zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der SMA Sondermaschinenbau und Industrieservice GmbH bestellt (Az. 171 IN 86/22).

 

Die von dem Unternehmen entwickelten Maschinen sind leistungsfähige Spitzenprodukte. Die Produkte werden in der Automatisierungs- und Handhabungstechnik eingesetzt und erfüllen die hohen Ansprüche der Kunden an Qualität und Nutzen. Als Systemlieferant bietet SMA alle Leistungen aus einer Hand:

  • Entwicklung mit eigener 3D-Konstruktion (Solid Works, Megacad, Caddy++)
  • Simulation (Machbarkeitsstudien, Zykluszeitermittlung, Virtuelle Fabrikkonzepte)
  • Maschinenbau (eigener Schaltschrankbau, CNC-Programmierung, CAM-System (Proficam), Automatisierung)
  • Integration in Kunden-Fertigungssysteme (Prozessdokumentation)
  • Services (Wartung, Maschinenverlagerung bei Standortwechsel)

Herr Rechtsanwalt Dirk Götze konnte für alle im Unternehmen tätigen Mitarbeiter die Löhne für den Monat Juni sichern.

 

 

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