TERMIN: Mittwoch, 14.10.2020 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVInsAG wird nur zum Teil insolvenzbedrohte Unternehmen retten können. In jedem Fall werden diese und andere Unterstützungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Bearbeitung zukünftiger Insolvenzverfahren haben.

Der Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. stellt sich den sich ändernden Herausforderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Am 14. Oktober 2020 gibt er Interessenten zur Praktikertagung die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion zu aktuellen Entwicklungen rund um die Themen Insolvenzrecht und Sanierung.

Aufgrund der aktuellen Situation und der notwendigen Rahmenbedingungen im Sinne eines Infektionsschutzkonzepts wird unser 8. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung im Parksaal des Steigerwaldstadions in Erfurt stattfinden.

Steigerwaldstadion – Parksaal
Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO ab 01.10.2020 wieder in Kraft.

Stand 25.08.2020 22.50 Uhr

Antragspflicht teilweise wieder in Kraft! Die im März beschlossenen Lockerungen im Insolvenzrecht werden nur teilweise verlängert, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Antragspflicht aus §15a InsO gilt ab dem 01.10.2020 wieder für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO.

Mit Beschluss vom 01.08.2020 eröffnete das Amtsgericht Erfurt (Az.: 177 IN 132/20) das Insolvenzverfahren über eine Franchisenehmer der WORLD OF PIZZA GmbH. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen konnten im Wege der sanierenden Übertragung ihre Arbeitsverhältnisse bei dem Franchisegeber fortsetzen.