Nicht nur die Stärke von Unternehmen sämtlicher Wirtschaftsbereiche wird angesichts der raschen und anhaltenden Verbreitung der Atemwegerkrankung COVID-19, verursacht durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2), auf der ganzen Welt auf eine harte Probe gestellt.
Die EU-Kommission billigte am 24.03.2020 das deutsche Hilfsprogramm für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen. Das Ziel der Maßnahmen sei es, Firmen mit Liquidität zu versorgen, damit Arbeitsplätze gesichert und der Betrieb auch in diesen schwierigen Zeiten fortgesetzt werden könnten, erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Bundesregierung hat den Unternehmen Liquiditätshilfen in unbegrenzter Höhe versprochen. Aber auch einzelne Bundesländer ergreifen Sofortmaßnahmen.
Wir informieren Sie über diese fortlaufend:
Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
Informationen zur Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Finanzhilfen und Risikoentlastung – Thüringer Aufbaubank
Sachsen hilft Sofort – Sächsische Aufbaubank
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen
Fragen und Antworten zum Milliarden-Schutzschild für Deutschland
Ihr Team von FRH Rechtsanwälte–Fachanwälte