Nicht nur die Stärke von Unternehmen sämtlicher Wirtschaftsbereiche wird angesichts der raschen und anhaltenden Verbreitung der Atemwegerkrankung COVID-19, verursacht durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2), auf der ganzen Welt auf eine harte Probe gestellt.

Die EU-Kommission billigte am 24.03.2020 das deutsche Hilfsprogramm für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen. Das Ziel der Maßnahmen sei es, Firmen mit Liquidität zu versorgen, damit Arbeitsplätze gesichert und der Betrieb auch in diesen schwierigen Zeiten fortgesetzt werden könnten, erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Bundesregierung hat den Unternehmen Liquiditätshilfen in unbegrenzter Höhe versprochen. Aber auch einzelne Bundesländer ergreifen Sofortmaßnahmen.

Wir informieren Sie über diese fortlaufend:

 

Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

Informationen zur Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Finanzhilfen und Risikoentlastung – Thüringer Aufbaubank

Sachsen hilft Sofort – Sächsische Aufbaubank

Steu­er­li­che Hilfs­maß­nah­men für al­le von der Co­ro­na-Pan­de­mie be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men

Fra­gen und Ant­wor­ten zum Mil­li­ar­den-Schutz­schild für Deutsch­land

 

Ihr Team von FRH Rechtsanwälte–Fachanwälte

Trotz der grassierenden Atemwegserkrankung COVID-19, verursacht durch den neuen Erreger (SARS-CoV-2), kommt es derzeit bei uns nicht zu Einschränkungen bzw. zu Verzögerungen in der Kommunikation, Beratung und Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten. Wir sind vorbereitet und haben weitsichtig alle notwendigen Entscheidungen getroffen und die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt.

Kommunizieren Sie jedoch mit uns bitte vorzugsweise per E-Mail (Büro Erfurt: info@frh-erfurt.de bzw. Büro Leipzig: info@frh-leipzig.de) oder alternativ auch telefonisch (Büro Erfurt: 036151150721 bzw. Leipzig 034196258351). Beratungstermine werden, wie bisher, nur nach vorheriger Absprache stattfinden.

Wir danken zudem allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Kanzlei für ihre Bereitschaft und ihre Flexibilität. Für Gericht und Mandanten bleiben wir vollständig einsatzbereit. Bitte bleiben Sie gesund.

Ihr Team von FRH Rechtsanwälte–Fachanwälte