Hilfsprogramme | Coronavirus (SARS-CoV-2)

Nicht nur die Stärke von Unternehmen sämtlicher Wirtschaftsbereiche wird angesichts der raschen und anhaltenden Verbreitung der Atemwegerkrankung COVID-19, verursacht durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2), auf der ganzen Welt auf eine harte Probe gestellt.

Die EU-Kommission billigte am 24.03.2020 das deutsche Hilfsprogramm für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen. Das Ziel der Maßnahmen sei es, Firmen mit Liquidität zu versorgen, damit Arbeitsplätze gesichert und der Betrieb auch in diesen schwierigen Zeiten fortgesetzt werden könnten, erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Bundesregierung hat den Unternehmen Liquiditätshilfen in unbegrenzter Höhe versprochen. Aber auch einzelne Bundesländer ergreifen Sofortmaßnahmen.

Wir informieren Sie über diese fortlaufend:

 

Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

Informationen zur Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Finanzhilfen und Risikoentlastung – Thüringer Aufbaubank

Sachsen hilft Sofort – Sächsische Aufbaubank

Steu­er­li­che Hilfs­maß­nah­men für al­le von der Co­ro­na-Pan­de­mie be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men

Fra­gen und Ant­wor­ten zum Mil­li­ar­den-Schutz­schild für Deutsch­land

 

Ihr Team von FRH Rechtsanwälte–Fachanwälte