Schlagwortarchiv für: Insolvenzverwalter

Die zum Genting Konzern gehörende Lloyd Werft Bremerhaven GmbH hat am 10.1.2022 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Hendrik Heerma, Partner der Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater, bestellt. Das vorläufiges Insolvenzverfahren betrifft ca. 300 Mitarbeitende inkl. Auszubildende. Der Geschäftsbetrieb läuft im vollen Umfang weiter.

 

 

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TERMIN: Mittwoch, 13.10.2021 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

9. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt

Im Eiltempo haben Bundestag und Bundesrat die Modernisierung des Insolvenzrechts und des Sanierungsrechts in den letzten Monaten seit der vorangegangenen Tagung vollzogen. Wir begrüßen in diesem Jahr auf der nunmehr 9. Tagung in Erfurt u.a. erstmals Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.

Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Steigerwaldstadion – Parksaal

Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

 

Wie schon in den Jahren zuvor hielt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dirk Götze den Workshop „Aktuelles aus den Verfahren der natürlichen Personen/Verbraucher“ mit folgenden Schwerpunkten:

1. Verfahrensfragen
2. Schuldenbereinigungsverfahren
3. Restschuldbefreiung
4. Insolvenzmasse
5. Auskunftsansprüche des Verwalters/Treuhänders
6. Pflichten des Schuldners
7. Pfändung – Vollstreckung
8. Leistungen im Insolvenzverfahren

Das Lehrgangsmaterial finden Sie hier:

 

Unter Einhaltung eines strikten Hygienekonzepts konnte der 8. Thüringer Tag für Insolvenzrecht stattfinden

Als Vorstandsvorsitzender des Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. (rechts im Bild) bedankt sich Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei FRH | Erfurt Rechtsanwälte Fachanwälte Dirk Götze bei allen Teilnehmenden und Helfer*innen. Über 150 Gäste nahmen an der einzigen insolvenzrechtlichen Präsenzveranstaltung dieser Größenordnung seit Ausbruch der Corona-Pandemie teil. Intensive Planungen und enge Zusammenarbeit mit den Behörden ermöglichten die Umsetzung eines ausgefeilten Hygienekonzepts.

Nach einem Grußwort des Thüringer Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dirk Adams (2.v.r.) fand in angenehmer Atmosphäre die hochspezialisierte Tagung mit folgenden Schwerpunkten statt:

  • Stand der Rechtsprechung zum Insolvenzrecht des IX. Zivilsenats des BGH;
  • Workshop zu aktuellen Themen aus den Verfahren der natürlichen Personen/Verbraucher;
  • Workshop zu aktuellen Themen des Insolvenzrechts in Regelinsolvenzverfahren;
  • Rechtliche Probleme rund um das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz;
  • Änderungen im Vergütungsrecht und
  • Pragmatischer Umgang mit Schuldnern im Insolvenzverfahren

Nochmals bedankt sich der Vorstand des Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. für die zahlreiche Teilnahme aller Anwesenden trotz der gegenwärtigen Einschränkungen und freut sich auf den 9. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung.

Einen Rückblick finden Sie hier:

 

TERMIN: Mittwoch, 14.10.2020 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVInsAG wird nur zum Teil insolvenzbedrohte Unternehmen retten können. In jedem Fall werden diese und andere Unterstützungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Bearbeitung zukünftiger Insolvenzverfahren haben.

Der Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. stellt sich den sich ändernden Herausforderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Am 14. Oktober 2020 gibt er Interessenten zur Praktikertagung die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion zu aktuellen Entwicklungen rund um die Themen Insolvenzrecht und Sanierung.

Aufgrund der aktuellen Situation und der notwendigen Rahmenbedingungen im Sinne eines Infektionsschutzkonzepts wird unser 8. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung im Parksaal des Steigerwaldstadions in Erfurt stattfinden.

Steigerwaldstadion – Parksaal
Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO ab 01.10.2020 wieder in Kraft.

Stand 25.08.2020 22.50 Uhr

Antragspflicht teilweise wieder in Kraft! Die im März beschlossenen Lockerungen im Insolvenzrecht werden nur teilweise verlängert, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Antragspflicht aus §15a InsO gilt ab dem 01.10.2020 wieder für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO.

Mit Beschluss vom 01.08.2020 eröffnete das Amtsgericht Erfurt (Az.: 177 IN 132/20) das Insolvenzverfahren über eine Franchisenehmer der WORLD OF PIZZA GmbH. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen konnten im Wege der sanierenden Übertragung ihre Arbeitsverhältnisse bei dem Franchisegeber fortsetzen.

Onlineseminar: Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Risiken von Steuerberatern im Rahmen von Corona-Hilfen und Haftung bei der Beratung zum COVInsAG.

Referenten: Rechtsanwalt Dirk Götze und Steuerberater Jörg Engling

TERMIN: 21.07.2020 – 09.00 Uhr / Onlineseminar der Steuerakademie Thüringen

Anträge auf Soforthilfe, Fördermittel des Bundes und des Landes konnten von Mandanten unbürokratisch gestellt werden. Jetzt steht im Fokus vieler Unternehmen, weiterhin erhöhtes Kurzarbeitergeld sowie Überbrückungshilfen in Anspruch zu nehmen. Es bedurfte und bedarf in Zukunft gerade in diesen Bereichen der Unterstützung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater, sei es bezüglich der Beratung oder der Abgabe von Erklärungen zu betriebswirtschaftlichen Verhältnissen der Mandanten. Das Thema ist heikel, denn auf allen Seiten bestand und besteht weiterhin enormer Handlungsdruck. Die Beantragung der Überbrückungshilfen für angeschlagene Unternehmen ab Juli 2020 muss über Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Was passiert, wenn Steuerberater, auch unabsichtlich, bei den entsprechenden Anträgen unrichtige Angaben ihrer Mandanten bestätigt oder die für die Anträge notwendigen Unterlagen für die Mandanten unrichtig erstellt haben? Ein Strafverfahren, u. a. auch wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug, kann für Berufsangehörige die Folge sein. Selbst bei einer Rückzahlung von Soforthilfegeldern durch den Mandanten ist es wichtig, sich über die Gründe, die zu der ungerechtfertigten Inanspruchnahme geführt haben, Klarheit zu verschaffen, zumal die Grenzen zwischen Vorsatz, Leichtfertigkeit und Fahrlässigkeit beim Subventionsbetrug nicht trennscharf sind. Etwaige strafrechtliche Ermittlungen werden auf alle Fälle nach der Krise mit der späteren Überprüfung der Anträge aufgenommen werden. Insoweit liegt der Fokus des ersten Teils dieses Onlineseminars auf der möglichen strafrechtlichen (Mit-)Verantwortlichkeit von Steuerberatern bei der Beratung von Mandanten im Zusammenhang mit der Gewährung staatlicher Hilfen.

Während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an von der COVID19-Pandemie betroffene Unternehmen gewährte neue Kredite sind nicht als sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung anzusehen.

Während der Aussetzung erfolgende Leistungen an Vertragspartner sind nur eingeschränkt anfechtbar.

Die Möglichkeit von Gläubigern, durch Insolvenzanträge Insolvenzverfahren zu erzwingen, werden für drei Monate eingeschränkt.

Durch die Maßnahmen soll den von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen Zeit für die Sanierungsbemühungen und Verhandlungen mit ihren Gläubigern verschafft werden. Die Vorschriften greifen damit flankierend zu den umfassenden staatlichen Hilfsprogrammen.

Link

Gesetzliche Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und gilt vorerst bis 30. September 2020.

Mit der jetzt erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht treten die Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft.

Das Gesetz sieht im Bereich des Insolvenzrechts fünf Maßnahmen vor:
Die haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wird vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht.

Zudem soll erforderlich sein, dass Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Antragspflichtige Unternehmen sollen die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden.

Geschäftsleiter haften während der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nur eingeschränkt für Zahlungen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife des Unternehmens vornehmen.

Während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an von der COVID19-Pandemie betroffene Unternehmen gewährte neue Kredite sind nicht als sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung anzusehen.

Während der Aussetzung erfolgende Leistungen an Vertragspartner sind nur eingeschränkt anfechtbar.

Die Möglichkeit von Gläubigern, durch Insolvenzanträge Insolvenzverfahren zu erzwingen, werden für drei Monate eingeschränkt.

Durch die Maßnahmen soll den von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen Zeit für die Sanierungsbemühungen und Verhandlungen mit ihren Gläubigern verschafft werden. Die Vorschriften greifen damit flankierend zu den umfassenden staatlichen Hilfsprogrammen.

Link

Nicht nur die Stärke von Unternehmen sämtlicher Wirtschaftsbereiche wird angesichts der raschen und anhaltenden Verbreitung der Atemwegerkrankung COVID-19, verursacht durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2), auf der ganzen Welt auf eine harte Probe gestellt.

Die EU-Kommission billigte am 24.03.2020 das deutsche Hilfsprogramm für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen. Das Ziel der Maßnahmen sei es, Firmen mit Liquidität zu versorgen, damit Arbeitsplätze gesichert und der Betrieb auch in diesen schwierigen Zeiten fortgesetzt werden könnten, erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Bundesregierung hat den Unternehmen Liquiditätshilfen in unbegrenzter Höhe versprochen. Aber auch einzelne Bundesländer ergreifen Sofortmaßnahmen.

Wir informieren Sie über diese fortlaufend:

 

Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

Informationen zur Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Finanzhilfen und Risikoentlastung – Thüringer Aufbaubank

Sachsen hilft Sofort – Sächsische Aufbaubank

Steu­er­li­che Hilfs­maß­nah­men für al­le von der Co­ro­na-Pan­de­mie be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men

Fra­gen und Ant­wor­ten zum Mil­li­ar­den-Schutz­schild für Deutsch­land

 

Ihr Team von FRH Rechtsanwälte–Fachanwälte