Schlagwortarchiv für: Fortführungs- und Sanierungskonzept

TERMIN: Mittwoch, 13.10.2021 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

9. Expertentreffen zum Insolvenzrecht in Erfurt

Im Eiltempo haben Bundestag und Bundesrat die Modernisierung des Insolvenzrechts und des Sanierungsrechts in den letzten Monaten seit der vorangegangenen Tagung vollzogen. Wir begrüßen in diesem Jahr auf der nunmehr 9. Tagung in Erfurt u.a. erstmals Herrn Dietmar Grupp als neuen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats am BGH zur aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht.

Daneben stehen weiter aktuelle Themen zum STaRUG, zur Restrukturierung, zur Rechtsprechung der natürlichen Personen und Verbraucher und zum neuen Eigenverwaltungsrecht im Vordergrund.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Steigerwaldstadion – Parksaal

Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

 

Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens so lange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den
Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.

Links:

Urteil des II. Zivilsenats vom 27.7.2021 – II ZR 164/20 – (bundesgerichtshof.de)

 

 

Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zu-schuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbst-ständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, stellt die Bundesregierung umfassen-de Unterstützung bereit. Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert und sind nun bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert worden. Die Hilfen wurden dabei nochmals erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Für Soloselbstständige wurde die Neustarthilfe ebenfalls als Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 verlängert.

Künftig werden Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgebracht werden, denen Zahlungsunfähigkeit droht.

Links:

Bundesfinanzministerium – Überbrückungshilfe verlängert und erweitert

Bundesfinanzministerium – Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

Wie schon in den Jahren zuvor hielt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dirk Götze den Workshop „Aktuelles aus den Verfahren der natürlichen Personen/Verbraucher“ mit folgenden Schwerpunkten:

1. Verfahrensfragen
2. Schuldenbereinigungsverfahren
3. Restschuldbefreiung
4. Insolvenzmasse
5. Auskunftsansprüche des Verwalters/Treuhänders
6. Pflichten des Schuldners
7. Pfändung – Vollstreckung
8. Leistungen im Insolvenzverfahren

Das Lehrgangsmaterial finden Sie hier:

 

Unter Einhaltung eines strikten Hygienekonzepts konnte der 8. Thüringer Tag für Insolvenzrecht stattfinden

Als Vorstandsvorsitzender des Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. (rechts im Bild) bedankt sich Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei FRH | Erfurt Rechtsanwälte Fachanwälte Dirk Götze bei allen Teilnehmenden und Helfer*innen. Über 150 Gäste nahmen an der einzigen insolvenzrechtlichen Präsenzveranstaltung dieser Größenordnung seit Ausbruch der Corona-Pandemie teil. Intensive Planungen und enge Zusammenarbeit mit den Behörden ermöglichten die Umsetzung eines ausgefeilten Hygienekonzepts.

Nach einem Grußwort des Thüringer Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dirk Adams (2.v.r.) fand in angenehmer Atmosphäre die hochspezialisierte Tagung mit folgenden Schwerpunkten statt:

  • Stand der Rechtsprechung zum Insolvenzrecht des IX. Zivilsenats des BGH;
  • Workshop zu aktuellen Themen aus den Verfahren der natürlichen Personen/Verbraucher;
  • Workshop zu aktuellen Themen des Insolvenzrechts in Regelinsolvenzverfahren;
  • Rechtliche Probleme rund um das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz;
  • Änderungen im Vergütungsrecht und
  • Pragmatischer Umgang mit Schuldnern im Insolvenzverfahren

Nochmals bedankt sich der Vorstand des Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. für die zahlreiche Teilnahme aller Anwesenden trotz der gegenwärtigen Einschränkungen und freut sich auf den 9. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung.

Einen Rückblick finden Sie hier:

 

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legte kürzlich einen Referentenentwurf vor, welcher die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 ( kurz: EU-Restrukturierungsrichtlinie) bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umsetzen soll.

Dies geschieht durch Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenz-rechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) welcher neben der Änderung von insgesamt 24 bestehender Gesetze (u.a. ZPO, InsO, BGB, HGB, AktG, StbG, u.a.) auch die Einführung eines neuen Gesetzes vorsieht, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungs-rahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG).

Dieses soll einen Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigerinnen mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Mit diesem Rechtsrahmen wird die Lücke geschlossen, die das geltende Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der insolvenzverfahrensförmigen Sanierung mit ihren Kosten und Nachteilen gegenüber der freien Sanierung gelassen hat.

Nun gilt es die Stellungnahmen zum Referentenentwurf und anschließend den Regierungsentwurf mit etwaigen Änderungen abzuwarten um frühzeitig das StaRUG anzuwenden und zu einem Erfolg zu machen.

Links:

Gesetzgebungsverfahren | Stand. 19. September 2020

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG)

EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz

TERMIN: Mittwoch, 14.10.2020 – 09.00 Uhr / Im Parksaal des Steigerwaldstadions

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVInsAG wird nur zum Teil insolvenzbedrohte Unternehmen retten können. In jedem Fall werden diese und andere Unterstützungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Bearbeitung zukünftiger Insolvenzverfahren haben.

Der Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e.V. stellt sich den sich ändernden Herausforderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Am 14. Oktober 2020 gibt er Interessenten zur Praktikertagung die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion zu aktuellen Entwicklungen rund um die Themen Insolvenzrecht und Sanierung.

Aufgrund der aktuellen Situation und der notwendigen Rahmenbedingungen im Sinne eines Infektionsschutzkonzepts wird unser 8. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung im Parksaal des Steigerwaldstadions in Erfurt stattfinden.

Steigerwaldstadion – Parksaal
Mozartallee 3
99096 Erfurt

Zur Anmeldung

Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO ab 01.10.2020 wieder in Kraft.

Stand 25.08.2020 22.50 Uhr

Antragspflicht teilweise wieder in Kraft! Die im März beschlossenen Lockerungen im Insolvenzrecht werden nur teilweise verlängert, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Antragspflicht aus §15a InsO gilt ab dem 01.10.2020 wieder für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO.

Mit Beschluss vom 01.08.2020 eröffnete das Amtsgericht Erfurt (Az.: 177 IN 132/20) das Insolvenzverfahren über eine Franchisenehmer der WORLD OF PIZZA GmbH. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen konnten im Wege der sanierenden Übertragung ihre Arbeitsverhältnisse bei dem Franchisegeber fortsetzen.

Onlineseminar: Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Risiken von Steuerberatern im Rahmen von Corona-Hilfen und Haftung bei der Beratung zum COVInsAG.

Referenten: Rechtsanwalt Dirk Götze und Steuerberater Jörg Engling

TERMIN: 21.07.2020 – 09.00 Uhr / Onlineseminar der Steuerakademie Thüringen

Anträge auf Soforthilfe, Fördermittel des Bundes und des Landes konnten von Mandanten unbürokratisch gestellt werden. Jetzt steht im Fokus vieler Unternehmen, weiterhin erhöhtes Kurzarbeitergeld sowie Überbrückungshilfen in Anspruch zu nehmen. Es bedurfte und bedarf in Zukunft gerade in diesen Bereichen der Unterstützung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater, sei es bezüglich der Beratung oder der Abgabe von Erklärungen zu betriebswirtschaftlichen Verhältnissen der Mandanten. Das Thema ist heikel, denn auf allen Seiten bestand und besteht weiterhin enormer Handlungsdruck. Die Beantragung der Überbrückungshilfen für angeschlagene Unternehmen ab Juli 2020 muss über Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Was passiert, wenn Steuerberater, auch unabsichtlich, bei den entsprechenden Anträgen unrichtige Angaben ihrer Mandanten bestätigt oder die für die Anträge notwendigen Unterlagen für die Mandanten unrichtig erstellt haben? Ein Strafverfahren, u. a. auch wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug, kann für Berufsangehörige die Folge sein. Selbst bei einer Rückzahlung von Soforthilfegeldern durch den Mandanten ist es wichtig, sich über die Gründe, die zu der ungerechtfertigten Inanspruchnahme geführt haben, Klarheit zu verschaffen, zumal die Grenzen zwischen Vorsatz, Leichtfertigkeit und Fahrlässigkeit beim Subventionsbetrug nicht trennscharf sind. Etwaige strafrechtliche Ermittlungen werden auf alle Fälle nach der Krise mit der späteren Überprüfung der Anträge aufgenommen werden. Insoweit liegt der Fokus des ersten Teils dieses Onlineseminars auf der möglichen strafrechtlichen (Mit-)Verantwortlichkeit von Steuerberatern bei der Beratung von Mandanten im Zusammenhang mit der Gewährung staatlicher Hilfen.

Während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an von der COVID19-Pandemie betroffene Unternehmen gewährte neue Kredite sind nicht als sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung anzusehen.

Während der Aussetzung erfolgende Leistungen an Vertragspartner sind nur eingeschränkt anfechtbar.

Die Möglichkeit von Gläubigern, durch Insolvenzanträge Insolvenzverfahren zu erzwingen, werden für drei Monate eingeschränkt.

Durch die Maßnahmen soll den von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen Zeit für die Sanierungsbemühungen und Verhandlungen mit ihren Gläubigern verschafft werden. Die Vorschriften greifen damit flankierend zu den umfassenden staatlichen Hilfsprogrammen.

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