Expertentreffen zum Insolvenzrecht
in der IHK Erfurt

Mehr als 140 Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus ganz Thüringen sowie den angrenzenden Bundesländern trafen sich am 1. Oktober zum „2. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung“ in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Im Mittelpunkt der Gespräche stand sowohl die aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht als auch erste Erfahrungen mit dem ESUG und anstehende Gesetzesänderungen.

Expertentreffen zum Insolvenzrecht in der IHK Erfurt„Seit der Einführung des Gesetzes über die Erleichterungen der Unternehmenssanierung (ESUG) im März 2012 gehen viele Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten neue Wege, um eine Sanierung zu ermöglichen“, informierten die Erfurter Rechtsanwälte Marcello Di Stefano und Dirk Götze, die auch die Hauptinitiatoren der Expertentagung sind. Im Rahmen der Veranstaltung stellen Referenten des Bundesgerichtshofs, Richter sowie erfahrene Insolvenzverwalter die Umsetzung des neuen Gesetzes und seine Auswirkungen in der Praxis dar.

Zukünftig haben zum Beispiel Privatpersonen bei Zahlung von 35 Prozent der Forderungen an die Gläubiger und der Kosten des Verfahrens anstelle der bisherigen sechs Jahre schon nach drei Jahren die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren zu beenden. Der Thüringer Justizminister nahm auch in diesem Jahr an dieser wichtigen Tagung teil.

„Die Rechtsprechung im Bereich der Insolvenzanfechtung wird sich zukünftig zugunsten der Gläubiger wohl etwas entschärfen. Es ist unter anderem geplant, die strenge Vorsatzanfechtung durch eine Anfechtung wegen unlauterer Benachteiligung zu ersetzen und die 10-jährige Anfechtungsfrist auf nur noch 5 Jahre zu verkürzen. So soll mehr Rechtssicherheit der Gläubiger erreicht werden. Ein Termin der Reform steht jedoch nicht fest“, verwies IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser auf die veränderten Rahmenbedingungen.