
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legte kürzlich einen Referentenentwurf vor, welcher die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 ( kurz: EU-Restrukturierungsrichtlinie) bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umsetzen soll.
Dies geschieht durch Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenz-rechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) welcher neben der Änderung von insgesamt 24 bestehender Gesetze (u.a. ZPO, InsO, BGB, HGB, AktG, StbG, u.a.) auch die Einführung eines neuen Gesetzes vorsieht, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungs-rahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG).
Dieses soll einen Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigerinnen mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Mit diesem Rechtsrahmen wird die Lücke geschlossen, die das geltende Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der insolvenzverfahrensförmigen Sanierung mit ihren Kosten und Nachteilen gegenüber der freien Sanierung gelassen hat.
Nun gilt es die Stellungnahmen zum Referentenentwurf und anschließend den Regierungsentwurf mit etwaigen Änderungen abzuwarten um frühzeitig das StaRUG anzuwenden und zu einem Erfolg zu machen.
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Mehr als 140 Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus ganz Thüringen sowie den angrenzenden Bundesländern trafen sich am 1. Oktober zum „2. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung“ in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Im Mittelpunkt der Gespräche stand sowohl die aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht als auch erste Erfahrungen mit dem ESUG und anstehende Gesetzesänderungen.
Am 15. Mai fand der diesjährige Praktikertag zum Steuerstrafrecht statt. Auch in diesem Jahr konnte die Veranstaltung eine beachtliche Besucherzahl verzeichnen. Die 70 Teilnehmer setzten sich aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberaten und Rechtsanwälten zusammen. Erstmalig waren auch Kollegen aus Sachsen, Hessen, Sachsen Anhalt und Bayern anwesend, um die Gesetzgebung sowie aktuelle Geschehnisse im Bereich des Steuerstrafrechts zu erörtern. Experten wie Dirk Götze, Leiter der Tagung und Vorsitzender des Thüringer Arbeitskreises Steuerstrafrecht e.V. sowie Oberregierungsrat Wolfgang Lübke referierten zum Hauptthema „Selbstanzeige“. Vor allem die mögliche Straffreiheit im Falle einer solchen Selbstanzeige wurde diskutiert. Die gegenwärtige Debatte um Steuerflucht und Steuerhinterziehung mit dem prominenten Beispiel Uli Hoeneß – Präsident des FC Bayern München – war ebenfalls ein zentraler Punkt dieser 5. Praktikertagung.